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Wir erstellen für Sie den nach nationalem Recht aufzustellenden Jahresabschluss basierend auf dem Handels- und Steuerrecht.

 

Dieser Abschluss ist auch als Grundlage für die Besteuerung anzusehen. Sollten Sie einen entsprechenden Abschluss nach internationalem Standard benötigen, können wir Ihnen diesen auch nach den Grundsätzen des IAS/IFRS Standard fertigen.

 

Verfügen Sie in Deutschland oder Europa über mehrere Niederlassungen in Form von Kapitalgesellschaften oder Betriebsstätten, können wir Ihnen bei der Konsolidierung der Ergebnisse helfend beiseite stehen.

 

Für unsere Mandanten können wir Ihnen unsere Partner für die Prüfung der von uns aufgestellten Jahres-oder Konzernabschlüsse nach HGB und oder IAS/IFRS vorstellen.