rydzewski_header_steuerberatung.jpg

 

 

In der Phase der Stabilisierung Ihres Unternehmens auf dem deutschen bzw. europäischen Markt kommen insbesondere die folgenden klassischen Beratungsfelder zum Tragen:

 

Nationales und internationales Steuerrecht

 

» Nationales Steuerrecht

Unsere Beratungsschwerpunkte beziehen sich auf die Unternehmenssteuern (Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbeertragssteuer). Dabei ist uns wichtig, die für Sie günstigsten steuerlichen Lösungen in Abhängigkeit von der Rechtsformwahl und den einzelnen Sachverhaltsgestaltungsmöglichkeiten zu finden.

 

» Internationales Steuerrecht mit Schwerpunkt DBA Deutschland-Korea-China

Die Abgrenzung der Besteuerungsrechte der Bundesrepublik Deutschland mit Staaten, insbesondere Korea und China, sind wichtige Regelungen, die jeder Unternehmer zu berücksichtigen hat, wenn er plant eine Investition in Europa zu tätigen. Risiken der Doppelbesteuerung müssen durch eine entsprechende Gestaltungsberatung ausgeschlossen sein.

 

» Verrechnungspreisproblematik

Wir kümmern uns schon bei der Überwachung und Erstellung der Finanzbuchhaltung sehr ausführlich um die einzelnen Problembereiche der Verrechungspreise bei Mutter-Tochterbeziehungen über die Grenze. Wir können bei der entsprechenden Dokumentation Ihrer Verrechnungspreispolitik gegenüber der Finanzverwaltung sowohl wichtige gestalterische Maßnahmen entwickeln als auch eine effektive Abwehrberatung betreiben.