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Der Wert eines Unternehmens

 

wird vom subjektiven Nutzen bestimmt, den seine Eigentümer aus ihm ziehen können. Neben finanziellen Nutzenbestandteilen können für die subjektive Werteinschätzung auch nicht oder nicht unmittelbar finanzielle Nutzenbestandteile eine Rolle spielen.

 

Wir bestimmen den Wert eines Unternehmens ausschließlich nach den zukünftig erzielbaren finanziellen Überschüssen für die Unternehmenseigner und führen die Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF Verfahren) durch.

 

Dabei ergeben sich folgende Problembereiche, die wir versuchen mit unseren Partnern zusammen für Sie zu lösen: Prognose der künftigen Überschüsse, Bemessung des Kapitalisierungszinssatzes und Berücksichtigung unterschiedlicher subjektiver Wertvorstellungen, die von den Bewertungsanlässen abhängig sind.